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ESG-Offenlegung mit 2026


Ist Ihr Unternehmen bereit für die ESG-Offenlegung ab dem 01.01.2026?

Ab dem 01. Jänner 2026 werden Unternehmen in der EU verpflichtet sein, ihre Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG) Leistungen offenzulegen. Ist Ihr Unternehmen von dieser neuen Richtlinie betroffen? Hier sind einige Kriterien, die Sie beachten sollten:


1. Bilanzsumme: Liegt Ihre Bilanzsumme über 20 Millionen Euro?


2. Umsatz: Übersteigt der Jahresumsatz Ihres Unternehmens 40 Millionen Euro?


3. Mitarbeiter:innenanzahl: Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter:innen?


Wenn Sie auf mindestens zwei dieser Fragen mit "JA" antworten, dann betrifft Sie die ESG-Offenlegungspflicht ab 2026. Dies bedeutet, dass Sie zukünftig verpflichtet sind, Informationen zu Umweltauswirkungen, sozialen Aspekten und Governance-Praktiken in Ihrem Unternehmen offenzulegen.


Es ist wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten, um diese neuen Anforderungen zu erfüllen und Ihr Unternehmen auf Kurs zu halten. Dies kann nicht nur Ihre rechtliche Compliance gewährleisten, sondern auch das Vertrauen Ihrer Stakeholder stärken und nachhaltiges Wachstum fördern.


Wir von AUKOS sind hier, um Ihnen bei der Vorbereitung und Umsetzung dieser wichtigen Änderungen zu helfen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Zukunft zu schaffen.

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