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AGBs

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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs-, Projekt- und sonstige Dienstleistungen der AUKOS Management und Data Consulting GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen der AUKOS Management und Data Consulting GmbH mit ihren unternehmerischen Kunden im Zusammenhang mit Beratungs-, Projekt-, Analyse-, Dokumentations-, Implementierungs-, Schulungs- sowie sonstigen Dienstleistungen.

1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn deren Geltung von AUKOS ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung gehen diesen AGB im Umfang ihres Widerspruchs vor.

2. Leistungsumfang und Leistungserbringung

2.1 Art und Umfang der von AUKOS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Werkvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, schuldet AUKOS eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von AUKOS ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Soweit für die Leistungserbringung Mitwirkungen des Auftraggebers erforderlich sind, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen, wenn diese Mitwirkungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht werden.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird AUKOS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung stellen. Nachteile und Mehraufwendungen, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen resultieren, gehen nicht zu Lasten von AUKOS.

4. Entgelt, Reisekosten und Abrechnung

4.1 Das Entgelt für die Leistungen von AUKOS richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach ihrer Erbringung, bei länger andauernden Projekten periodisch, insbesondere monatlich, abgerechnet.

4.2 Für Leistungen außerhalb von Wien werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zusätzlich Reisekosten verrechnet. Diese umfassen insbesondere Fahrtkosten mit dem PKW in Höhe von EUR 0,55 je Kilometer, sonstige Reisekosten wie Taxi-, Bahn-, Flug- oder Buskosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg, Aufenthaltskosten nach den jeweils anwendbaren amtlichen Sätzen, Nächtigungskosten gegen Beleg sowie Reisezeit in Höhe von EUR 80,00 je Reisestunde. Für innerhalb von Wien erbrachte Leistungen werden keine Fahrtkosten für die Wegstrecke verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

5.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten im unternehmerischen Geschäftsverkehr die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus ist AUKOS berechtigt, notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Die Fälligkeit richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Terminverschiebung und Stornierung

6.1 Vereinbarte Termine, Workshops, Schulungen oder sonstige Einsätze können durch den Auftraggeber schriftlich verschoben oder storniert werden. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin, ist AUKOS berechtigt, 30 % des für den stornierten Termin oder Leistungsabschnitt vereinbarten Entgelts als pauschalierten Ersatz des entstandenen Aufwands zu verrechnen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin, ist AUKOS berechtigt, 70 % des vereinbarten Entgelts als pauschalierten Ersatz des entstandenen Aufwands zu verrechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Sämtliche von AUKOS erstellten Angebote, Konzepte, Analysen, Dokumentationen, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Berichte, Modelle, Auswertungen, Spezifikationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit gesetzlich zulässig, geistiges Eigentum von AUKOS. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Arbeitsergebnisse ausschließlich für die vertraglich vereinbarten eigenen Zwecke zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Verwendung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Veröffentlichung, Reproduktion oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AUKOS.

8. Gewährleistung und Mängelanzeige

8.1 AUKOS erbringt ihre Leistungen nach den allgemein anerkannten fachlichen Grundsätzen. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel oder sonstige Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Kalendertagen ab Leistungserbringung oder Übergabe des jeweiligen Arbeitsergebnisses, schriftlich anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln ist AUKOS zunächst berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.

9. Haftung

9.1 AUKOS haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, nicht erzielte Einsparungen, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Sofern gesetzlich zulässig, ist die Haftung von AUKOS der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.

10. Vertraulichkeit

10.1 AUKOS und der Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

11.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für Wien sachlich zuständige Gericht, sofern eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig ist.

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