Art.14 – Human Oversight
Art.14 – Human Oversight
Die Frage ist nicht: "Haben wir menschliche Aufsicht?"
Die Frage ist: "Kann diese Person das System wirklich stoppen?"
Art. 14 unterscheidet drei Ebenen:
👁 Beobachten können — versteht die Person, was das System entscheidet und warum?
✋ Eingreifen können — kann sie eine Ausgabe ablehnen, ohne dass das System das technisch verhindert?
⛔ Stoppen können — gibt es einen echten Kill-Switch, oder nur eine theoretische Möglichkeit?
Eine Unterschrift unter einem KI-Output ist keine Aufsicht.
Eine Schulung vor drei Jahren ist keine Aufsicht.
Ein Mensch im Prozess ist keine Aufsicht — wenn er nicht weiß, wann und wie er eingreifen soll.
Die härteste Frage für den Vorstand:
Welcher Ihrer Mitarbeitenden könnte morgen erklären, auf welcher Datenbasis er heute eine Entscheidung getroffen hat?
👉 AUKOS Management und Data Consulting GmbH macht sie bereit für den AI-Act!


