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Art. 72 – 73 Post Market Monitoring

  • 11. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Art. 72 – 73 Post Market Monitoring

 

Die Frage ist nicht: "Ist unser KI-System genehmigt?"

Die Frage ist: "Wer überwacht es gerade — und was passiert, wenn morgen etwas schiefläuft?"

 

Art. 72 stellt klar:

Compliance endet nicht mit der CE-Kennzeichnung.

Sie beginnt dort.

 

Art. 73 stellt klar:

Bei schwerwiegenden Vorfällen läuft die Uhr.

2 Werktage. 10 Werktage. 15 Werktage.

Je nach Schwere. Gleichzeitig mit DSGVO (72h) und DORA (24h).

 

Drei Fragen, die jetzt beantwortet sein müssen — nicht nach dem ersten Vorfall:

 

❓ Wer ist in Ihrem Haus verantwortlich für Post-Market Monitoring jedes einzelnen Hochrisiko-Systems?

❓ Welche KPIs zeigen Ihnen, dass ein System noch so performt wie beim Go-Live?

❓ Wer ruft wen an - in welcher Reihenfolge - wenn um 7 Uhr morgens eine Anomalie auftaucht?

 

Logs 10 Jahre aufbewahren zu müssen ist nicht das schwierigste Problem.

Das schwierigste Problem ist zu wissen, welche Logs man überhaupt braucht.

 

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