👉 Haftung vor Compliance
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𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗖𝗼𝗺𝗽𝗹𝗶𝗮𝗻𝗰𝗲-𝗙𝗿𝗶𝘀𝘁 𝗶𝘀𝘁 𝗗𝗲𝘇𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟳. 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗛𝗮𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗴𝗶𝗻𝗻𝘁 𝗲𝗶𝗻 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝗳𝗿ü𝗵𝗲𝗿.
Der Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III auf den 02.12.2027. Die Erleichterung ist spürbar. Sie ist auch trügerisch.
𝗗𝗿𝗲𝗶 𝗗𝗮𝘁𝗲𝗻, 𝗱𝗶𝗲 𝗻𝗶𝗲𝗺𝗮𝗻𝗱 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗼𝗯𝗲𝗻 𝗵𝗮𝘁:
▪️ 09.12.2026: Die Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 ist umzusetzen. Software und KI sind ausdrücklich Produkte. Verschuldensunabhängige Haftung, Offenlegungspflichten und Beweisvermutungen zugunsten des Geschädigten.
▪️ Heute: Art. 22 DSGVO für automatisierte Entscheidungen. Kein Datum, keine Übergangsfrist.
▪️ Heute: §§ 96 Abs. 1 Z 3 und 96a ArbVG. Ohne Betriebsvereinbarung darf ein Personalsystem in Österreich gar nicht erst in Betrieb gehen.
𝗨𝗻𝗱 𝗲𝘀 𝗴𝗶𝗯𝘁 𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝘇𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗥𝗲𝘁𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗿𝗶𝗻𝗴.
Die KI-Haftungsrichtlinie wurde im Februar 2025 von der Kommission zurückgezogen. Der Rückzug ist im Amtsblatt veröffentlicht. Es gibt kein KI-spezifisches Haftungsregime - nur Produkthaftung plus nationales Zivilrecht.
Damit entsteht ein Zeitfenster von zwölf Monaten:
Ab Dezember 2026 haften Sie nach neuen, geschädigtenfreundlichen Regeln. Die Dokumentation, mit der Sie sich verteidigen würden - Risikomanagement, Protokollierung, Aufsichtsnachweise - wird erst ab Dezember 2027 verlangt.
𝗗𝗶𝗲 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁, 𝗼𝗯 𝗦𝗶𝗲 𝗱𝗶𝗲 𝗙𝗿𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻.
Sie lautet: Womit belegen Sie im Dezember 2026 vor Gericht, dass Ihr System sorgfältig gebaut war - wenn die Pflicht zum Beleg erst ein Jahr später beginnt?
Wer die Hochrisiko-Dokumentation als Fristthema behandelt, verwechselt sie mit ihrem eigentlichen Zweck. Sie ist Beweismittel.
Quellen: RL (EU) 2024/2853 Art. 4, 9, 10; Rückzug AILD, Kommission, Februar 2025; VO (EU) 2024/1689; KI-Omnibus (Rat, 29.06.2026); DSGVO Art. 22; ArbVG.

