👉 Zwei Omnibusse
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𝗔𝘂𝗳 𝘄𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗢𝗺𝗻𝗶𝗯𝘂𝘀 𝘄𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵?
Am 29.06.2026 hat der Rat den Digital Omnibus angenommen. Den zur KI und nur den.
Der zweite Teil des Pakets - Datenschutz, ePrivacy, Data Act, NIS2 - ist nicht beschlossen. Und genau dort liegen die Änderungen, auf die viele KI-Projekte still kalkulieren.
𝗪𝗮𝘀 𝗻𝗼𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗶𝗹𝘁:
▪️ Das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als tragfähige Grundlage für KI-Training. Entwurf. Bis dahin: Einzelfallabwägung mit strengem Maßstab.
▪️ Erleichterungen bei pseudonymisierten Daten. Entwurf. Bis dahin gilt der Maßstab des EuGH.
▪️ Die zentrale Meldestelle für Vorfälle nach DSGVO, NIS2, DORA, eIDAS und CER. Entwurf. Bis dahin melden Sie an jede Behörde einzeln - mit unterschiedlichen Fristen.
𝗨𝗻𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗨𝗺𝗸𝗲𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗱𝗶𝗲 𝗸𝗮𝘂𝗺 𝗷𝗲𝗺𝗮𝗻𝗱 𝗯𝗲𝗺𝗲𝗿𝗸𝘁 𝗵𝗮𝘁:
Der KI-Omnibus enthält sehr wohl eine Datenschutzänderung. Er sieht eine eigene Rechtsgrundlage vor, um besondere Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen zu verarbeiten.
Eine DSGVO-Rechtsgrundlage, die in der KI-Verordnung steht. Wer nur den Datenschutz-Omnibus beobachtet, übersieht sie.
𝗗𝗮𝘀 𝗠𝘂𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁.
Die europäische Digitalregulierung ist kein Stapel getrennter Rechtsakte mehr. Sie ist ein Geflecht, in dem eine Fristverschiebung in einem Akt eine Beweisfrage in einem anderen auslöst.
Wer seine Roadmap an einer Verordnung ausrichtet, plant an vier vorbei.
Quellen: KI-Omnibus (Rat, 29.06.2026, Amtsblatt ausstehend); Digital-Omnibus zu Daten - in Verhandlung; DSGVO Art. 6, 9; VO (EU) 2022/2554; RL (EU) 2022/2555.

